Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10792
BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12 (https://dejure.org/2013,10792)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 3 C 19.12 (https://dejure.org/2013,10792)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 3 C 19.12 (https://dejure.org/2013,10792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,10792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EV Art. 21 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1; VZOG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, § 2 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1; 3. DVO/TreuhG § 3; VwVfG § 41, § 48 Abs. 1, § 51; VwZG a. F. § 2 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 2
    Vermögenszuordnung; öffentliche Wege und Gräben; kommunales Finanzvermögen; kommunales Verwaltungsvermögen; Zuordnungsbescheid; Rücknahme eines Zuordnungsbescheides; Zuordnungsverfahren; Rücknahmeermessen; Ermessensdirektive; Zwei-Jahres-Frist; Bestandskraft; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 21 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1
    Bekanntgabe; Bestandskraft; Einigung über die Zuordnung; Ermessensdirektive; Heilung des Zustellungsmangels; Nutzungsverhältnisse; Präsident der Treuhandanstalt; Rücknahme eines Zuordnungsbescheides; Rücknahmeermessen; Sammelzuordnung; Stichtage; Treuhandanstalt; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 2 EinigVtr, Art 22 Abs 1 EinigVtr, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 VZOG, § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 VZOG, § 2 Abs 1 VZOG
    Vermögenszuordnung; Rücknahme des Zuordnungsbescheids; Beginn der Zwei-Jahres-Frist; Bestandskraft

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Zwei-Jahres-Frist des § 2 Abs. 5 Satz 1 VZOG im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 48 VwVfG mit der Bestandskraft des zurückzunehmenden Zuordnungsbescheides

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenszuordnung; öffentliche Wege und Gräben; kommunales Finanzvermögen; kommunales Verwaltungsvermögen; Zuordnungsbescheid; Zuordnungsverfahren; Rücknahmeermessen; Zwei-Jahres-Frist; Bestandskraft; Zustellung; Verfahrensbeteiligung; Zuordnungsanspruch; ...

  • rewis.io

    Vermögenszuordnung; Rücknahme des Zuordnungsbescheids; Beginn der Zwei-Jahres-Frist; Bestandskraft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VZOG § 2 Abs. 5 S. 1; VwVfG § 48
    Beginn der Zwei-Jahres-Frist des § 2 Abs. 5 Satz 1 VZOG im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 48 VwVfG mit der Bestandskraft des zurückzunehmenden Zuordnungsbescheides

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 51247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.03.2010 - 3 B 8.10

    Vermögenszuordnung; Beschränkung des Rücknahmeermessens; Fristbeginn

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Die Zwei-Jahres-Frist des § 2 Abs. 5 Satz 1 VZOG beginnt auch bei der Heranziehung dieser Vorschrift im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 48 VwVfG mit der Bestandskraft des zurückzunehmenden Zuordnungsbescheides (Bestätigung des Beschlusses vom 8. März 2010 - BVerwG 3 B 8.10 - ZOV 2010, 148).

    Die in dieser Vorschrift genannte Zwei-Jahres-Frist knüpft allerdings nach dem unzweideutigen Wortlaut des Gesetzes an die Bestandskraft des Bescheides an (Beschluss vom 8. März 2010 - BVerwG 3 B 8.10 - ZOV 2010, 148).

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Das Revisionsgericht ist auch befugt, den Bescheid insoweit einschließlich der von der Treuhandanstalt abgegebenen Erklärung eigenständig auszulegen (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 m.w.N; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, Rn. 68 f. zu § 137).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Der Senat hat dieser Bestimmung die gesetzgeberische Wertung entnommen, dass nach Ablauf der dortigen Zwei-Jahres-Frist dem öffentliche Interesse an der Beständigkeit auch fehlerhafter Zuordnungsentscheidungen erhöhtes Gewicht zukommt (Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 Rn. 25).
  • BVerwG, 19.06.1963 - V C 198.62
    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Dabei mag dahingestellt bleiben, ob eine solche Heilung hier bereits deshalb ausscheidet, weil sie zumindest einen Zustellungswillen voraussetzt (so auch Urteil vom 19. Juni 1963 - BVerwG 5 C 198.62 - BVerwGE 16, 165 ; Engelhardt/App, VwZG, 9. Aufl. 2011, § 8 Rn. 1 m.w.N; Sadler, VwZG, 7. Aufl. 2010, § 8 Rn. 29) und ein solcher Wille jedenfalls dann fehlt, wenn eine Kopie des Bescheides ohne jedes Anschreiben übersandt wird (vgl. Sadler, a.a.O.), es der Behörde also gar nicht darum geht, den Adressaten als einen von der Regelung möglicherweise Betroffenen zu unterrichten, sondern nur darum, einem Informationsbegehren Rechnung zu tragen; denn unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass nach § 9 Abs. 2 VwZG in der damals geltenden Gesetzesfassung die Heilungsbestimmung des Absatzes 1 nicht anzuwenden war, wenn mit der Zustellung eine Frist zur Klageerhebung begann.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 27.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Abgesehen davon verkennt das Verwaltungsgericht, dass es sich bei jener Sammelzuordnung ohnehin nicht um eine Vermögenszuordnung im Rechtssinne handelte (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 27.06 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 58).
  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 50.02

    Mauergrundstücke; Grenzgrundstücke; Verwaltungsvermögen; kommunales

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Dann könnte auch offenbleiben, ob sie als kommunales Verwaltungsvermögen (was eine entsprechende öffentlich-rechtliche Sicherung voraussetzen würde, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 50.02 - BVerwGE 119, 349 m.w.N.) oder als kommunales Finanzvermögen einzuordnen wären, weil der Zuordnungsanspruch sich im zweiten Fall aus Art. 22 Abs. 1 EV ergäbe.
  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12

    Vermögenszuordnung; Vermögenswerte; Gruppe von Vermögenswerten;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Zwar trifft es zu, dass der Senat unter ähnlichen Voraussetzungen von einer Einigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG ausgegangen ist (vgl. Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13; dazu auch Urteil vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - bisher nicht veröffentlicht), bei deren Wirksamkeit es für die Rechtmäßigkeit des zugunsten der Klägerin ergangenen Bescheides nicht darauf ankäme, ob die gesetzlichen Zuordnungskriterien erfüllt waren.
  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01

    Widerruf eines Negativattests; Einigung der Beteiligten; Widerruf einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12
    Zwar trifft es zu, dass der Senat unter ähnlichen Voraussetzungen von einer Einigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG ausgegangen ist (vgl. Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13; dazu auch Urteil vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - bisher nicht veröffentlicht), bei deren Wirksamkeit es für die Rechtmäßigkeit des zugunsten der Klägerin ergangenen Bescheides nicht darauf ankäme, ob die gesetzlichen Zuordnungskriterien erfüllt waren.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11

    Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides;

    Auch insoweit gilt, dass ein ohne Bekanntgabewillen zur Kenntnis gebrachter Verwaltungsakt keine Wirksamkeit erlangt (vgl. hierzu näher BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43.95 -, BVerwGE 104, 310; Urt. v. 25.04.2013 - 3 C 19.12 -, ZOV 2013, 128 - jeweils zitiert nach juris).

    Der Bekanntgabewille fehlt, wenn die Übersendung eines Schriftstücks nicht zu dem Zweck erfolgt, die an eine Bekanntgabe geknüpften Rechtsfolgen herbeizuführen, sondern nur der Information des Empfängers über den Inhalt eines bei den Akten befindlichen Schriftstücks dienen soll (vgl. BFH, Urt. v. 04.10.1989 - V R 39/84 - BFH/NV 1990, 409 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.04.2013 - 3 C 19.12 -, ZOV 2013, 128 - jeweils zitiert nach juris).

  • VG Neustadt, 11.02.2019 - 5 L 85/19

    Einfluss eines Zustellungsmangels auf die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts; Sinn

    Dadurch, dass der Antragsteller am 06. Februar 2019 sinngemäß einen Antrag gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gestellt hat, hat er die ihn betreffende Regelungswirkung des Bescheids vom 31. Januar 2019 anerkannt; darin ist folglich die Bekanntgabe des angefochtenen Bescheids der Antragsgegnerin zu erblicken (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19.12 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. April 2015 - 2 LA 20/15 -, NVwZ-RR 2015, 717; VG Göttingen, Beschluss vom 24. September 2018 - 1 B 251/18 -, juris).

    Nach allgemeiner Auffassung ist unabdingbare Voraussetzung einer Zustellung das Vorhandensein eines Zustellungswillens (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1963 - BVerwG 5 C 198.62 -, MDR 1963, 867 und Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19/12 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 2 B 1226/16 -, juris; BGH, Urteil vom 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 -, NJW 2017, 2472; Schlatmann, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG Kommentar, 11. Auflage 2017, § 8 Rn. 1).

    Ein Bekanngabe-/Zustellungswille fehlt auch dann, wenn nur eine Kopie des Bescheides ohne jedes Anschreiben übersandt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19/12 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 3 L 154/18

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung bei Entziehung vom

    Es kann dahinstehen, ob diese Heilungsmöglichkeit auch dann besteht, wenn es - wie hier - an einer Zustellung gänzlich fehlt oder ob eine Heilung im vorliegenden Fall auch bereits deshalb ausscheidet, weil das Bundesamt dem Prozessbevollmächtigten des Klägers lediglich ohne weitere Ausführungen den gesamten Ausdruck der elektronisch geführten Verwaltungsakte übersandt hat, was den für eine Zustellung notwendigen Zustellungswillen zumindest in Frage stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19.12 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Damit hat der Kläger aber die Regelungswirkung des Bescheides anerkannt, so dass dieser ihm gegenüber als wirksam angesehen werden muss (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19.12 - juris Rn. 17).

  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 6 K 849/17

    Schmutzwasserbeitrag

    Ein ohne Bekanntgabewillen zur Kenntnis gebrachter Verwaltungsakt erlangt keine Wirksamkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19.12 -, juris Rn. 16; Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 -, juris Rn. 29; BFH, Urteil vom 18. März 2014 - VIII R 9/10 -, juris Rn. 47; Urteil vom 27.Juni 1986 - VI R 23/83 -, juris Rn. 9 f.; Urteil vom 24. November 1988 - V R 123/83 -, juris Rn. 11).

    Der Bekanntgabewille fehlt, wenn die Übersendung eines Schriftstücks nicht zu dem Zweck erfolgt, die an eine Bekanntgabe geknüpften Rechtsfolgen herbeizuführen, sondern etwa nur der Information des Empfängers über den Inhalt eines bei den Akten befindlichen Schriftstücks dienen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19.12 -, juris Rn. 16; BFH, Urteil vom 18. März 2014 - VIII R 9/10 -, juris Rn. 48; Urteil vom 4. Oktober 1989 - V R 39/84 -, juris Rn. 21; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 313/11 -, juris Rn. 58).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2017 - 2 B 1226/16

    Nachweis einer Bekanntgabe mittels Postzustellungsurkunde im Rahmen einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1963 - V C 198.62 -, BVerwGE 16, 165 = juris Rn. 15, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 6 B 65.05 -, NVwZ 2006, 943 = juris Rn. 7, und Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19.12 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 13 B 950/07 -, NWVBl. 2008, 77 = juris Rn. 12 f., m. w. N.
  • VGH Bayern, 15.06.2023 - 20 B 21.2421

    Zur Schätzung des Wasserverbrauchs nach Ablauf der Eichfrist des Wasserzählers

    Damit haben sie die sie betreffende Regelungswirkung des Bescheides anerkannt (BVerwG, U.v. 25.4.2013 - 3 C 19/12 - BeckRS 2013, 51247, Rn. 17; BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 5 ZB 17.31905 - BeckRS 2018, 3024 Rn. 8).
  • VGH Bayern, 22.02.2018 - 5 ZB 17.31905

    Zugang eines zuzustellenden Dokuments durch eine Fotokopie

    Damit dürfte er zwar nicht für die Vergangenheit auf das Recht, die fehlerhafte Bekanntgabe zu rügen, verzichtet haben; er hat damit aber die ihn betreffende Regelungswirkung anerkannt, so dass der Bescheid ihm gegenüber, allerdings frühestens ab diesem Zeitpunkt, als wirksam angesehen werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.2013 - 3 C 19.12 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 21 = juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 28.07.2016 - 29 K 138.14

    Vermögenszuordnung; Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides;

    Dafür reicht der Zeitablauf allein nicht aus, solange die Beigeladene keinen darüber hinausgehenden Vertrauenstatbestand gesetzt hatte (BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - BVerwG 3 C 19.12 -, juris Rn. 19).

    e) Die Zwei-Jahres-Frist nach § 2 Abs. 5 Satz 1 VZOG, die über ihren unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus für die nach § 48 VwVfG zu treffenden Entscheidungen eine ermessensverdichtende Funktion hat (BVerwG, Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 = juris), steht der Rücknahme nicht entgegen, da der unterstellte Bescheid gegenüber der Beigeladenen oder der Treuhandanstalt, von der sie ihre Berechtigung ableitet, mangels Zustellung nicht bestandskräftig geworden ist (BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - BVerwG 3 C 19.12 -, juris Rn. 15 ff.).

  • BVerwG, 26.06.2017 - 10 B 22.16

    Revisionszulassung; Verjährung des verwaltungsverfahrensrechtlichen

    Langes Untätigbleiben des Berechtigten begründet für sich genommen noch keinen Rechtsmissbrauch, so wie das Zeitmoment allein auch noch keine Verwirkung eines Zuordnungsanspruchs oder der Befugnis zur Rücknahme einer rechtswidrigen Zuordnungsentscheidung zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 3 C 19.12 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 21 Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 04.03.2016 - 5 A 302/14

    Zur Unwirksamkeit der Zustellung eines Bescheids mit Postzustellungsurkunde an

    5 Da die Klägerin den Bescheid gleichwohl unstreitig erhalten hat, wie auch ihr Stundungsantrag vom 6. September 2007 zeigt, wurde er ihr gegenüber zwar wirksam (§ 9 Abs. 1 SächsVwZG), jedoch gemäß § 9 Abs. 2 SächsVwZG nicht die Widerspruchsfrist des § 70 VwGO in Lauf gesetzt (vgl. zur dementsprechenden Auslegung des vergleichbaren § 9 VwZG des Bundes in der bis 30. Juni 2002 geltend Fassung: BVerwG, Beschl. v. 9. Oktober 1998 - 4 B 98./98 -, juris Rn. 8; GmS-OGB, Beschl. v. 9. November 1976 - GmS-OGB 2/75 -, juris Rn. 23; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25. April 2013 - 3 C 19.12 -, juris Rn. 16/17, sowie zu § 9 SächsVwZG: SächsOVG, Beschl. v. 5. September 2000 - 1 BS 226/00 -, juris Rn. 10/11, wobei für eine Verwirkung des Widerspruchsrechts hier, fünf Monate nach Zugang des Bescheids, kein Raum ist).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2015 - 2 LA 20/15

    Asylverfahren; Bundesamtsbescheid; Zustellungsmängel; Heilung

  • VG Göttingen, 24.09.2018 - 1 B 251/18

    Bekanntgabe; Zeitpunkt der Zustellung; unwirksame Bekanntgabe; Einschreiben;

  • VG Düsseldorf, 14.11.2019 - 12 K 6087/19
  • VG Berlin, 08.10.2015 - 19 L 294.15

    Keine Riesenplakatwerbung am Ernst-Reuter-Platz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 18 E 473/22

    1. Die Verletzung des § 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 LZG NRW führt zur Unwirksamkeit der

  • VG Berlin, 27.10.2016 - 29 K 205.14

    Anfechtung eines Vermögenszuordnungsbescheids durch privaten Dritten; Zuordnung

  • VG Magdeburg, 25.01.2018 - 8 A 681/16

    Zuordnung von Vermögenswerten nach dem VZOG, insbesondere Zuordnung eines

  • VG Berlin, 04.09.2018 - 33 K 13.18

    Rechtswidrige Zuordnungsentscheidung betreffend das kommunale Verwaltungsvermögen

  • VG Berlin, 30.10.2014 - 29 K 132.14

    Zuordnung eines Grundstücks nach der Wiedervereinigung

  • VG Schleswig, 01.06.2020 - 13 A 147/20

    Asylrecht - sicherer Drittstaat Norwegen - Verhältnis der deutschen

  • VG Hamburg, 17.08.2018 - 5 K 4625/15

    Aufbauseminar; Fahranfänger; fehlende Eignung; Cannabis; unberührt ;

  • VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14

    Widerruf einer Einverständniserklärung bezüglich einer Zuordnung

  • VG Berlin, 07.06.2018 - 33 L 240.18

    Heilung einer fehlgeschlagenen Zustellung durch Übersendung der Bundesamtsakte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht